Teilnahmebedingungen / AGB

§ 1 Offene Seminare, Anmeldung
Anmeldungen zu Kursen der Meppener Blechbläsertage sind schriftlich in Form von Brief, Telefax oder per E-Mail vorzunehmen. Erfolgte Anmeldungen werden schriftlich bestätigt. Gleichzeitig wird der Bestätigung eine Rechnung beigefügt.

§ 2 Zahlungsbedingungen
Anfallende Gebühren für Kurse und Veranstaltungen der Meppener Blechbläsertage sind vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Zugegangene Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zu zahlen. Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung geleistet, können Verzugszinsen geltend zu machen. Der Verzugszinssatz beträgt dann für das Jahr 10 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Zahlungen für Kurse und Veranstaltungen der Meppener Blechbläsertage sind grundsätzlich kostenfrei vorzunehmen. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland. Transaktionskosten gehen insoweit immer zu Lasten des Veranlassers.
Alle Kursgebühren verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

§ 3 Stornierung
Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen.
Stornierungen von Anmeldungen zu  Workshop, Einzelunterricht und Schnupperkurs der Meppener Blechbläsertage können bis vier Wochen vor Kursbeginn kostenfrei vorgenommen werden.
Erfolgt eine Stornierung weniger als vier Wochen vor Seminarbeginn, fallen 100 % der Kursgebühren an. Gleiches gilt bei Nichterscheinen oder Absage am Veranstaltungstag.
Anmeldungen zur Masterclass der Meppener Blechbläsertage sind verbindlich und können grundsätzlich nicht mehr storniert werden. Nimmt ein Vertragspartner nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
Die Kursteilnahme ist jederzeit übertragbar.

§ 4 Änderung des Leistungsumfangs von Kursangeboten
Inhalt und Ablauf eines Kurses oder einer Veranstaltung der Meppener Blechbläsertage orientieren sich an den Qualifikationen und am Schulungsbedarf der jeweiligen Teilnehmer sowie an aktuellen wissenschaftlichen und methodischen Erkenntnissen und Tatbeständen. Unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität des Kurses oder der Veranstaltung kann es deshalb zu Änderungen beim Kursablauf kommen.
Auch behält sich der Veranstalter der Meppener Blechbläsertage Änderungen beim Einsatz der Dozenten vor. Zu Auswirkungen auf den Gesamtcharakter und die Qualität der betroffenen Kurse oder Veranstaltungen kommt es dadurch ebenfalls nicht.
Änderungen im Kurs- bzw. Veranstaltungsablauf oder beim Einsatz der Dozenten führen auf Seiten des Vertragspartners nicht zu einem Rücktrittsrecht oder zu einem Recht, den Rechnungsbetrag zu mindern.

§ 5 Veranstaltungsannullierung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Meppener Blechbläsertage bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bei Ausfall eines Kurses oder einer Veranstaltung durch Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines Kurses. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

§ 6 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Wesentliche, nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des einen Vertragspartners sind seitens des anderen Vertragspartners grundsätzlich mit der notwendigen Vertraulichkeit zu behandeln.
Personenbezogene Daten dürfen von beiden Vertragspartnern nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeitet oder genutzt werden. Insbesondere sind diese Daten aber gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Weiterhin dürfen die Daten nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergegeben werden.

§ 7 Urheberrechte
Seminarbegleitende Materialien in Form von Mappen, Notenmaterial, Unterlagen, etc. unterliegen dem Urheberrecht. Sie dienen nur dem persönlichen Gebrauch des Vertragspartners. Jegliche Art der unerlaubten Vervielfältigung oder unerlaubten Weitergabe an Dritte wird seitens des Veranstalters untersagt.

§ 8 Haftung
Sämtliche Schulungsmaßnahmen im Rahmen der Meppener Blechbläsertage vermitteln den neuesten Stand wissenschaftlicher und methodischer Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen. Sie werden objektiv, produkt- und firmenneutral durchgeführt. Bezüglich der Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Ansonsten haftet der Veranstalter nur für Schäden, die durch den Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Diese Einschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden, die durch Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit entstanden sind.

Der Veranstalter behält sich vor, Kursteilnehmer, die durch ihr Verhalten während eines Kurses oder einer Veranstaltung den Kurs- oder Veranstaltungserfolg gefährden oder dem Ansehen der Meppener Blechbläsertage Schaden zufügen, vom betreffenden Kurs oder der Veranstaltung auszuschließen. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

§ 9 Sektenpassus
Alle Kurse und Veranstaltungen der Meppener Blechbläsertage beruhen auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, nicht aber auf Ideologien oder Sektenkult.
Deshalb wird erklärt, dass jegliche Zusammenarbeit der Meppener Blechbläsertage mit sektenartigen Organisationen – insbesondere Scientology – sowie ihnen nahestehenden Unternehmen abgelehnt und sich entschieden von derartigen Organisationen distanziert wird. Die Veranstalter der Meppener Blechbläsertage organisieren keine Kurse oder Veranstaltungen, die nach einer der Methoden („Technologien“) von L. Ron Hubbard arbeiten bzw. diese beinhalten. Derartige Methoden werden vollständig abgelehnt. Weiterhin unterhalten die Veranstalter der Meppener Blechbläsertage wissentlich keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Unternehmen oder Organisationen, die die Verbreitung der Methoden des L. Ron Hubbard unterstützen, bzw. die nach derartigen Methoden geführt oder von ihnen beeinflusst werden.

§ 10 Schlussbestimmungen
Für alle geschäftlichen Beziehungen der Meppener Blechbläsertage gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine mögliche Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Abmachungen erlangen nur in schriftlicher Form ihre Gültigkeit.